Ein Ritterbruder des Hospitaliter Ordens musste von ritterlicher Abstammung sein, d.h. er kam meistens aus den Adelsschichten und musste bereits den Ritterschlag erhalten haben.
Im Orden wurden Ritterbrüder und Sergeanten (Waffen-) brüder gleich behandelt, wobei im späteren Verlauf nur einem Ritterbruder ein hohes Amt im Orden vorbehalten war.